Gegenanträge zur Vonovia-Hauptversammlung 2023 (unzensiert)

Mitwirkende der Plattform kritischer ImmobilienaktionärInnen haben auch in diesem Jahr Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten der Vonovia-Aktionärsversammlung gestellt. Darunter befindet sich auch ein Antrag auf Missbilligung des vorgelegten Jahresanschlusses. Hier hatten Vorstand und Aufsichtsrat keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Antrag wurde den AktionärInnen nicht einmal vorgelegt. In der Begründung eines Gegenantrags zur Verwendung des „Bilanzgewinns“ wurde seitens der Vonovia ein Satz geschwärzt. Die zensierte Stelle lautet:  „Auch aus der Umlage intransparenter und – wie wir mittlerweile wissen – korruptionsanfälliger konzerninterner Rechnungsstellungen für Nebenkosten und Modernisierungen ‚erwirtschaftete‘ die Vonovia Gewinne.“ Wir können nicht nachvollziehen, wieso die im Text begründete Einschätzung (Meinung), dass die konzerninternen Rechnungen „intransparent“ und „korruptionsanfällig“ seien, eine Zensur des Aktionärs rechtfertigen. Dass die konzernintern ausgestellten Rechnungen und Leistungsverzeichnisse zu einem eigentlich vermeidbaren erhöhten Risiko der Fälschung führen, weil den Mietern die tatsächlichen Kosten, Zahlungen und Leistungsnachweise der Ausführenden nicht vorgelegt werden, liegt auf der Hand. Dass es im Korruptionsskandal bei der Vonovia um gefälschte Leistungsverzeichnisse ging, ergbt sich aus der öffentlichen Berichterstattung über die staatsanwaltlichen Ermittlungen. Dass es zwischen der Rechnungslegung gegenüber den Mietern und den Fälschungen einen Zusammenhang geben kann, kann zuminedst vermutet werden. Wir dokumentieren die Gegenanträge unzensiert, aber mit ein paar erforderlichen redaktionellen Korrekturen an Schreib- und Übertragungsfehlern.

GEGENTRÄGE VON MARKUS RÖSER, DORTMUND

GEGENANTRAG ZU TOP2: BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Es wird beantragt, keine Dividende auszuzahlen. Stattdessen ist der ausgewiesene Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen. Hiermit sollte die warmmietenneutrale Modernisierung der Bestände, der Ausbau von Service für Mieterinnen und Mieter und Mietsenkungen finanziert werden. 

Begründung: 

Die hohen Dividendenausschüttungen der letzten Jahre waren bereits zu hoch. Bei der aktuellen Wirtschaftslage überhaupt noch eine Dividende auszuzahlen, verschärft die Krise des Konzerns weiter und zwingt notfalls zu weiteren nicht nachhaltigen Krisen-Strategien. Die Bewertungssituation der Immobilienbestände, die Zahlungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter sowie sonstige Preissteigerungen können sich aktuell schnell ändern. Entsprechend braucht der Konzern weitere Rücklagen. 

Warmmietenneutrale Modernisierungen der Bestände müssen weiter vorangetrieben werden. Wenn die Förderbedingungen und Finanzsituation der Mieterinnen und Mieter dies aktuell nur bedingt erlauben, muss ein größerer Teil aus Eigenkapital gedeckt werden. Hier wäre die knapp 700 Mio. € verwendeter Bilanzgewinn besser angelegt. Auch im Interesse der Aktionäre. Nur so lässt sich ein nachhaltiges, langfristiges Investment realisieren. 

Von Vorgänger-Gesellschaften der Vonovia kennen langjährige Mieterinnen und Mieter noch die Jahre der Finanzkrise und zum Teil dramatische Instandhaltungstaus. Dies darf nicht wieder passieren! 

Der Verkauf von Wohnungen und Anteilen an weitere Investoren, stellt keine langfristige Strategie dar. Wenn dringend Eigenkapital benötigt wird, sollte ein weiterer Abfluss von Kapital in Form von Dividenden unterbleiben. 

Die „zweite Miete“ wird für viele Menschen eine immer stärkere Belastung. Für Vonovia Mieterinnen und Mieter auch deswegen, da immer neue Kostenpositionen durch Tochterfirmen eingeführt und abgerechnet werden. Eine Kostenersparnis ist für die Menschen nicht erkennbar. Von Mietervereinen geforderte Transparenz über die tatsächlich entstandenen Kosten und in den Betriebskostenabrechnungen eingepreiste Konzerngewinne werden vom Vorstand bisher verweigert. Nicht erst seit den Korruptionsvorwürfen zeigt sich jedoch, wie wichtig Transparenz ist. 

Anstatt Mieterinnen und Mieter, die Widersprüche gegen die Betriebskostenabrechnungen einlegen, kurzfristig anzumahnen, sollte der entnommene Bilanzgewinn besser in eine Rückzahlung an Mieterinnen und Mieter für hohe Betriebskosten verwendet werden. Vor allem insoweit, wie Gewinne von Tochterfirmen aus dem Segment Value-Add über Betriebskostenabrechnungen wurden. 

 

GEGENANTRAG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 3:  BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Es wird beantragt, den Vorstand nicht zu entlasten. 

Begründung:

Die Geschäftspolitik der letzten Jahre ist mitverantwortlichen für den aktuellen Krisenzustand des Konzerns. Ohne Notwendigkeit ist vom Vorstand in der Vergangenheit regelmäßig eine zu hohe Ausschüttung an Dividende vorgeschlagen worden, anstatt in die warmmietenneutrale energetische Ertüchtigung der Wohnungsbestände zu investieren sowie Kundenzufriedenheit über besseren Service zu steigern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. 

Bei der Überprüfung von  Betriebs- Heiz- und Modernisierungsabrechnungen werden Mieterinnen und Mietern regelmäßig konzerninterne Rechnungen vorgelegt, die sich Konzerntöchter untereinander ausstellen. Die Kosten, die dem ausführenden Unternehmen tatsächlich entstehen, als Eigeninvestition oder über Subunternehmen, werden leider nicht bekanntgegeben. Der Vorstand hat entsprechende Anfragen von Mietervereinen und -initiativen bisher zurückgewiesen. Wie wichtig eine weitere Kontrollmöglichkeit ist, wird leider auch durch die aktuellen Korruptionsvorwürfe deutlich. 

 

GEGENANTRAG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 4: BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Es wird beantragt, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten. 

Begründung:

Die Geschäftspolitik der letzten Jahre ist mitverantwortlichen für den aktuellen Krisenzustand des Konzerns. Ohne Notwendigkeit ist vom Vorstand in der Vergangenheit regelmäßig eine zu hohe Ausschüttung an Dividende vorgeschlagen worden, anstatt in die warmmietenneutrale energetische Ertüchtigung der Wohnungsbestände zu investieren sowie Kundenzufriedenheit über besseren Service zu steigern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

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GEGENANTRÄGE VON KNUT UNGER

GEGENANTRAG ZU TOP 1: VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES SOWIE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE VONOVIA SE UND DEN KONZERN ZUM 31. DEZEMBER 2022 SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

NICHT ZUGELASSEN

Es wird beantragt, die willkürliche Entnahme aus der Kapitalrücklage und ihre Billigung durch den Aufsichtsrat zu missbilligen.

Begründung:

Der Konzernabschluss weist ein negatives Periodenergebnis in Höhe von -669 Mio. € aus. Pro Aktie beträgt der Verlust 82 Cent. Der Einzel-Jahresabschluss der Vonovia SE 2022 weist einen Fehlbetrag vom 19,2 Mrd. € aus. Der Bilanzgewinn, aus dem die Dividende ausgeschüttet wird, beruht auf hohen Entnahmen aus der Kapitalrücklage.  Diese Entnahme schwächt die Eigenkapitalbasis der Vonovia SE und täuscht eine wirtschaftlich tragfähige Basis für eine Dividendenausschüttung und die hohen Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen lediglich vor. Sie ist deshalb zu missbilligen.  

Die dem Augenschein nach für eine ausreichende Eigenkapitalbasis sorgende Gewinnrücklagen in der Konzern-Bilanz basieren auf den über viele Jahre thesaurierten Zuschreibungen von Zeitwertzuwächsen der Immobilien. Diese fiktionalen Wertzuwächse könnten sich in Folge höherer Zinsen und stagnierender Kaufpreise in Zukunft in Wertverluste verwandeln.  Bereits in der Konzern-Bilanz 2022 mussten Minderungen dieser Wertzuschreibungen um 1,3 Mrd. € ausgewiesen werden. Sie werden durch Wertzuwächse in den Verkaufsportfolien bei weitem nicht kompensiert.  Hinzu kommen noch die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte der letzten, überteuerten Aufkäufe.   

Der Lagebericht und die Bilanz suggerieren somit eine Stabilität, die den wirtschaftlichen Fakten widersprechen. Für den Ausgleich der Kosten des überzogenen Wachstums der vergangenen Jahre wird an der Substanz des Unternehmens gezehrt. Den Preis werden die MieterInnen, Wohnungssuchenden und Beschäftigten zahlen. Die im Geschäftsbericht als „Megatrends“ dargestellte Wohnungsnot und das Erfordernis öffentlich subventionierter Klimaschutzmaßnahmen werden zu den einzigen positiven Treibern der Wertentwicklung.         

Zu erwarten wäre stattdessen eine schonungslose Offenlegung der überzogenen Immobilienbewertungen und Einnahmeerwartungen sowie der Entwurf einer Strategie, die einen grundsätzlichen Ausstieg aus dem seit zwei Jahrzehnten verfehlten Geschäftsmodell aufzeigt.        

 

GEGENANTRAG ZU TOP 2: VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS DES GESCHÄFTSJAHRES 2022 DER VONOVIA SE

Es wird beantragt, auf eine Dividendenausschüttung ganz zu verzichten. 

Der willkürlich ausgewiesene Bilanzgewinn (700 Mio. Euro) wird komplett in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der Betrag soll für eine wohnungsnahe Verwaltung, die Deckelung der Grundmieten auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten, die klimagerechte Erneuerung des Wohnungsbestandes ohne Warmmietenerhöhungen und die Ergänzung des Wohnungsbestandes mit bedarfsgerechten Sozialwohnungen eingesetzt werden. 

Begründung:

Der (hier maßgebliche, Red.)  Jahresabschluss 2022 (Einzelabschluss, Red.) weist einen Fehlbetrag vom 10,2 Mrd. € (korrigiert, Red.) aus. Der Fehlbetrag und der ausgewiesene Bilanzgewinn von 700 Mio. € konnten nur durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 10,9 Mrd. € (korrigiert, Red.) ausgeglichen werden.  Dadurch sank das Eigenkapital im Jahresabschluss 2022 auf 6,9 Mrd. €. Vor diesem Hintergrund würde die Ausschüttung der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen Dividende zu Lasten der Unternehmenssubstanz, der Mieterschaft und der Belegschaft gehen. Mehr denn je handelt es sich um einen nicht zu verantwortenden Raubbau.  

Über viele Jahre haben die Vonovia und ihre Vorgänger-Gesellschaften überzogene Dividenden aus steigenden Mieten, intransparenten konzerninternen Abrechnungen sowie durch Einsparungen im MieterInnenservice finanziert. Zuletzt wurden im Jahr 2021 45 % der Mieteinnahmen des Jahres 2021 (bereinigt) als Dividenden ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2022 sind es 19 %. Ein wesentlich höherer Anteil der Mieteinnahmen als bislang fließt nun in den seit vielen Jahren versäumten Schuldenabbau. Für die MieterInnen verbessert sich dadurch nichts. Für die laufenden Kosten der Verwaltung und Instandhaltung wurden wie im Vorjahr auch 2022 lediglich gut 25 % der Mieteinnahmen verwendet.         

Seit vielen Jahren bewegt sich die organische Mietsteigerung der Vonovia weit über dem Bundesmietenindex. Berücksichtigt man die Größe der Vonovia, muss man sie als Mietpreistreiber Nummer 1 der Republik betrachten. Dies gilt besonders dort, wo der Gesetzgeber dem Mietenanstieg keine wirksamen Grenzen setzt. Im südlichen Ruhrgebiet, wo keine Mietpreisbremse gilt, werden die Mieten von der Vonovia bei Wiedervermietung oft um mehr als 30 Prozent angehoben und liegen dann weit über dem örtlichen Mietspiegel. 

Dabei begnügt sich die Vonovia bei der Abschöpfung der Mietereinkommen nicht mit den Grundmieten. [VON DER VONOVIA ZENSIERT:  Auch aus der Umlage intransparenter und – wie wir mittlerweile wissen –korruptionsanfälliger konzerninterner Rechnungsstellungen für Nebenkosten und Modernisierungen „erwirtschaftete“ die Vonovia Gewinne.] Mit Hilfe dieser intransparenten und rechtlich umstrittenen Sondereinnahmen kann die Vonovia ihre Schuldenlast jedoch nicht auffangen.  Als Krisenmaßnahmen wurden Neubauprogramme eingestellt, es sollen umfangreiche Immobilienverkäufe und „Joint Ventures“ mit Private Equity Fonds erfolgen, die die Abhängigkeit von den Finanzmärkten noch erhöhen. An den niedrigen Börsenwerten ändert das alles nichts.     

Das seit zwei Jahrzehnten verfolgte aggressive expansive Geschäftsmodell der industriell optimierten Abschöpfung von Masseneinkommen zu Gunsten der Finanzmärkte gerät strukturell an das Ende seines Zyklus.  Seine Fortsetzung wird immer destruktiver. Sie geht nun auch zu Lasten der Anleger und immer mehr zu Lasten der öffentlichen Hand. Was jetzt auf der Tagesordnung steht, ist nicht die Rettung des Finanzmarktvehikels, sondern die nachhaltige Sicherung der vorhandenen Wohnungen, Produktionsmittel und Arbeitsplätze. Alle Mittel des Unternehmens werden benötigt, um die dafür erforderliche Verkleinerung, Definanzialisierung und Demokratisierung des Unternehmens zu organisieren.  

Am Ende dieses Prozesses, der einen Börsenexit zwingend einschließt, sollte ein übersichtlicheres, dezentralisiertes und transparenteres Unternehmen stehen, das sein ganzes Vermögen dauerhaft der sozialen Wohnraumversorgung und dem klimagerechten Quartiersumbau widmet.  Diesem Unternehmen sollte es irgendwann möglich sein, die dauerhaft gebundene Eigenkapitaleinlage in das Unternehmens mit 4 % jährlich zu verzinsen, so wie es den Regelungen in der früheren gemeinnützigen Wohnungswirtschaft entsprach.  Aber bis dahin ist es nach Jahren spekulativen und extraktiven Wachstums ein weiter Weg.

 

GEGENANTRAG ZU TOP 3: ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Antrag:

Eine Entlastung des Vorstandes wird nicht erteilt.

Für die erforderliche Transformation der Vonovia in ein deutlich verkleinertes, nicht börsennotiertes, gemeinnütziges Unternehmen wird umgehend ein neuer Vorstand benötigt.

Begründung:

Der Vorstand hat sich und den Vonovia-Konzern als Hauptopfer bei den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit am 07.03.2023 erfolgten Durchsuchungen von 40 Örtlichkeiten einschließlich der Vonovia-Zentrale in Bochum und die Vollstreckung von vier Haftbefehlen dargestellt. In Wirklichkeit trägt er eine erhebliche Mitverantwortung.

Gemäß Medienberichten sollen korrupte Mitarbeiter von Vonovia-Tochterunternehmen Leistungsverzeichnisse manipuliert haben, um den begünstigten externen Baufirmen überhöhte Abrechnungen zu ermöglichen. Diese Manipulationen hätten bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle mit regulären Abnahmen auffallen müssen. Wie abrechnungsprüfende Mietervertreter – wie z.B. der MieterInnenverein Witten – aber immer wieder feststellen müssen, ist die Vonovia nicht willens oder in der Lage, bei Modernisierungs- oder Betriebskostenabrechnungen die ordnungsmäßen Abnahmen, Rechnungsprüfungen und tatsächlichen Zahlungen glaubhaft zu belegen.  Diese Feststellungen wurden dem CEO seit Jahren wiederholt zur Kenntnis gebracht. Eine Abhilfe erfolgte nicht.  

Statt den Mietern vollständige Einsichtnahme in die dem Konzern tatsächlich entstandenen Kosten zu gewähren, legt die Vonovia überwiegend Rechnungen zwischen undurchsichtigen, konzernbeherrschten Firmenkonstrukten vor, die nicht die ausführenden Firme sind. Auch wenn sie es wollen, können Mieter die von den ausführenden Unternehmen abgerechneten nicht mit den tatsächlich erbrachten Leistungen vergleichen. Trotz wiederholter Appelle an den CEO, endlich die tatsächlichen Kosten zu belegen, schreibt die Vonovia weiterhin regelmäßig Mahnungen an Mieter, die wegen der nicht gewährten Belegeinsicht berechtigterweise Zahlungen zurückbehalten.   

Das VoNO!via-MieterInnenbündnis, ein  Zusammenschluss von Mieterorganisationen aus dem Bundesgebiet, hat öffentlich unwidersprochen erklärt: 

  • In keinem ihm bekannten Fall waren in den Modernisierungsbelegen Bauabnahmen belegt. Die Mieter haben in keinem Fall technischen Abnahmen z.B. nach Fenstereinbau bemerkt. Die vorgelegten Rechnungen der Vonovia Engineering GmbH enthalten keine Prüfvermerke.
  • In keinem ihm bekannten Fall wurden Nachweise der tatsächlichen Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge auf die in den Rechnungen angegebenen Bankkonten erbracht.
  • Die Vonovia rechnet ihre hohen Baunebenkosten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ab. Damit müsste sie eine prüffähige Schlussrechnung der Architekten und Ingenieure vorlegen können, in der die Prüfung der tatsächlichen Leistungserbringung, Bauabnahme usw. enthalten sein müsste. Stattdessen speist die Vonovia die Mieterorganisationen mit selbst angefertigten Aufstellungen von wenigen Seiten ab.
  • Es wurden in vielen Städten wiederholt Winterdiensteinsätze abgerechnet, die nach Beobachtung der Mieter nie erbracht wurden und/oder für die es aufgrund der Witterung keinen Bedarf gab.
  • Es werden in einem Wittener Wohngebiet mit großen Müllproblemen seit Jahren „Mülldienstleistungen“ abgerechnet, die angeblich zwei Mal wöchentlich erfolgen. Sie wurden noch nie beobachtet. 
  • Im Jahr 2018 fiel einem für das „Team Wallraff“ tätigen Installateurmeister vor laufender Kamera auf, dass etliche Maßnahmen bei einer Heizungserneuerung in Witten nicht abgeschlossen waren, obwohl die Maßnahmen bereits abgerechnet und in die Mieterhöhungen eingeflossen waren.
  • In der Breslauer Straße in Böblingen haben die Mieter zum 1.12.2022 Mieterhöhungen wegen einer energetischen Modernisierungsmaßnahme erhalten. In den für die Prüfung übersandten Rechnungen der Vonovia-Engineering GmbH sind zahlreiche Leistungen abgerechnet, die nicht im abgerechneten Umfang durchgeführt wurden. So wurde der Einbau einer Stahltür berechnet, obwohl die alte Holztür nicht ausgewechselt wurde. Es wurden zu viele Zähler und Balkontüren berechnet, sowie „Oberlichtöffner“, die in den Häusern gar nicht existieren.  Es wurden in der gleichen Baugruppe am 2.5.2023 per Aushang den Mietern Elektroarbeiten für den 16.5.2023 angekündigt, die bereits in den Rechnungen aufgeführt waren, die den Mieterhöhungen zum 1.12.2023 zu Grunde lagen.    

Geschädigt von derartigen Missständen sind möglicherweise nicht nur die Mieter, sondern auch die öffentlichen Fördergeldgeber. 

Die mietrechtlich ohnehin nicht zulässige Belegverweigerung stellt eine empfindliche Schwachstelle des Compliance-Systems dar.  Denn im Unterschied zu Konzerninstanzen hat die Mieterseite ein hohes Eigeninteresse daran, nicht angefallene Kosten zu vermeiden.

Trotz Aufforderung hat der Vorstand auch nach Bekanntwerden der staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht dafür gesorgt, dass die tatsächlichen Kosten endlich offengelegt werden.

 

GEGENANTRAG ZU TOP 4: ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Antrag:

Eine Entlastung des Aufsichtsrates wird nicht erteilt.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat es unterlassen, den Vorstand vor dem fatalen Weg der schuldenfinanzierten  Großübernahme der Deutsche Wohnen zu einem überzogenen Preis zu warnen.

Der Aufsichtsrat hat einen Jahresabschluss 2022 gebilligt, der die eingetretenen hohen Bilanzverluste durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage kaschiert, um so eine weitere Ausschüttung von Dividende zu rechtfertigen, die die Substanz des Unternehmens zusätzlich schwächt.  

Der Aufsichtsrat hat es unterlassen, innerhalb des Unternehmens wirksame Kontrollmechanismen einzufordern, die Korruption und Betrug erschweren. Er hat keine erkennbaren Bemühungen unternommen, die Prüfrechte der MieterInnen bei der Abrechnung von Neben- und Modernisierungskosten zu stärken. Er hat zugelassen, dass innerhalb der Vonovia ein Abrechnungssystem entstanden ist, das betrügerische Rechnungsstellungen begünstigt.   

Trotz Kenntnis der Vorwürfe hat der Aufsichtsrat nichts unternommen, die intransparente Rechnungslegung gegenüber den MieterInnen zu beenden.

 

GEGENANTRAG ZU TOP 8: ÄNDERUNG DER REGELMÄSSIGEN AMTSZEIT VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN UND ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG VON § 11.2 DER SATZUNG

Antrag:

Die Amtszeit wird auf 1 Jahr gekürzt.

Begründung:

Die erforderliche Transformation der Vonovia in ein nicht börsennotiertes, deutlich verkleinertes, gemeinnütziges Unternehmen benötigt in Bälde einen völlig anders zusammen gesetzten Aufsichtsrat, der diesen Prozess begleitet.  Ihm sollten – bei deutlich reduzierten Bezügen und einem völlig anderem Vergütungssystem– fachkundige Personen aus Kommunalpolitik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Mieterorganisationen angehören.  

 

GEGENANTRAG ZU TOP 10: ERMÄCHTIGUNG DER GESELLSCHAFT ZUR DURCHFÜHRUNG EINER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG DURCH EINFÜGUNG EINES NEUEN § 14A DER SATZUNG

Es wird beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu ermächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Gerade die erforderliche Transformation der Vonovia in ein nicht börsennotiertes, deutlich verkleinertes, gemeinnütziges Unternehmen benötigt die offene, strategische Debatte mit allen Stakeholdern, gerade auch der Zivilgesellschaft, die sich keineswegs in der Erörterung finanzieller Kennziffern erschöpft.  Eine rein digitale Veranstaltung kann dieser Aufgabe nicht gerecht werden.   

Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

Allgemein ist es kein guter Umgang mit Aktionär*innen, bereits eine Abstimmung exakt unter jenen Bedingungen durchzuführen, um deren Zustimmung Vorstand und Aufsichtsrat ja erst bitten.