Mitwirkende der Plattform kritischer ImmobilienaktionärInnen haben auch in diesem Jahr Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten der Vonovia-Aktionärsversammlung gestellt. Darunter befindet sich auch ein Antrag auf Missbilligung des vorgelegten Jahresanschlusses. Hier hatten Vorstand und Aufsichtsrat keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Antrag wurde den AktionärInnen nicht einmal vorgelegt. In der Begründung eines Gegenantrags zur Verwendung des „Bilanzgewinns“ wurde seitens der Vonovia ein Satz geschwärzt. Die zensierte Stelle lautet: „Auch aus der Umlage intransparenter und – wie wir mittlerweile wissen – korruptionsanfälliger konzerninterner Rechnungsstellungen für Nebenkosten und Modernisierungen ‚erwirtschaftete‘ die Vonovia Gewinne.“ Wir können nicht nachvollziehen, wieso die im Text begründete Einschätzung (Meinung), dass die konzerninternen Rechnungen „intransparent“ und „korruptionsanfällig“ seien, eine Zensur des Aktionärs rechtfertigen. Dass die konzernintern ausgestellten Rechnungen und Leistungsverzeichnisse zu einem eigentlich vermeidbaren erhöhten Risiko der Fälschung führen, weil den Mietern die tatsächlichen Kosten, Zahlungen und Leistungsnachweise der Ausführenden nicht vorgelegt werden, liegt auf der Hand. Dass es im Korruptionsskandal bei der Vonovia um gefälschte Leistungsverzeichnisse ging, ergbt sich aus der öffentlichen Berichterstattung über die staatsanwaltlichen Ermittlungen. Dass es zwischen der Rechnungslegung gegenüber den Mietern und den Fälschungen einen Zusammenhang geben kann, kann zuminedst vermutet werden. Wir dokumentieren die Gegenanträge unzensiert, aber mit ein paar erforderlichen redaktionellen Korrekturen an Schreib- und Übertragungsfehlern.
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