LEG: Dividenden-Steigerung auf Kosten der Mieterrechte
Am 5. März hat der LEG-Vorstand den Geschäftsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Es soll eine Dividende von 220,7 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Das sind 8 Prozent mehr als im letzten Jahr. Pro Euro Mieteinnahmen aus dem Jahr 2025 sollen somit 24 Cent in die Dividende 2026 fließen. Die Erhöhung der Gewinnentnahme ist trotz erhöhter operativer Kosten und starker Probleme im Wohnungsbestand geplant.
Die Dividende steigt doppelt so stark wie die Mieten im freifinanzierten Bestand. Zu rechtfertigen ist das allenfalls als Vorschuss auf die vom Vorstand in Zukunft erwarteten weiteren Mietsteigerungen sowie auf die erwarteten Zusatzgewinne aus intransparenten Insichgeschäften und Verkäufen.
Die Leistungen für die Mietenden werden sich dadurch nicht verbessern. Im Gegenteil. Überall sorgt der zweitgrößte Vermieter Deutschlands mit seiner schlechten Erreichbarkeit, mit Schimmel und ausfallenden Aufzügen, nicht belegten Nebenkostenpositionen und willkürlichen Zahlungserinnerungen für negative Schlagzeilen.
Die Folgen bekommen auch die überforderten MitarbeiterInnen zu spüren. Der LEG-Vorstand beklagte sich in der Presse über eine „Verrohung der Umgangsformen“.
Handelsblatt 5.3.2025: „Populistisch ausgeschlachtet“ – LEG kritisiert den Mieterbund
Wie wäre es, wenn die steinreichen Manager dafür sorgen würden, dass das Personal angemessen aufgestockt und die MitarbeiterInnen nicht zu rechtswidrigen Drohungen gegen die Mietenden getrieben werden?
In Witten haben sich die Konflikte mit MieterInnenverein im letzten Geschäftsjahr drastisch zugespitzt. Der Konzern verklagt über 80 Mieter, weil sie die Zahlung von Nebenkostennachforderungen verweigern, bis die LEG nachgewiesen hat, dass ihre Abrechnungen richtig sind. Weitere Informationen dazu hier.
https://www.mvwit.de/leg-missachtet-mieterrechte/
Kein Spielraum für die Dividende
Zur Hauptversammlung am 27. Mai werden wir beantragen, dass die LEG auf Dividenausschüttungen verzichtet und ihre rechtswidrigen Praktiken korrigiert. Personal und Instandhaltung müssen aufgestockt werden, damit die LEG die Anforderungen an einen soliden Vermieter mit zum Teil schwierigen Mieterschaften erfüllen kann. Dem Vorstand, der die bestehenden Missstände zu verantworten hat, darf selbstverständlich keine Entlastung erteilt werden.
Auch die Landespolitik muss sich viel kritischer als bisher mit den Folgen der Privatisierung des früheren Landesunternehmens befassen und Schritte unternehmen, diesen Fehler zu korrigieren. Nach Artikel 15 Grundgesetz können die Wohnungsbestände von LEG, Vonovia und anderen Finanzinvestoren durch ein Landesgesetz, das auch die Höhe der Entschädigung festlegt, vergesellschaftet werden. Die börsennotierte LEG zeigt jeden Tag, wie erforderlich dieser Schritt ist.
