Stimmen gegen das Vergesellschaftungsverbot
Artikel 15 verteidigen – Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen!
Aufruf zum Protest gegen das geplante Vergesellschaftungsverbot und für die Bildung eines breiten Vergesellschaftungsbündnisses
Am 11. Juni 2026 hat die Sonder-Bauministerkonferenz der Forderung Bayerns und Nordrhein-Westfalens, der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen „strikte Grenzen zu setzen“, ihre Zustimmung erteilt. Bereits am 2.7.2026 ist die Bundesregierung diesem Vorstoß gefolgt und hat beschlossen, ein Gesetz zu erarbeiten, das die Vergesellschaftung von Wohnraum durch die Bundesländer verbietet.
Wir sind entsetzt, und wir sind entschlossen, uns diesem Angriff zu widersetzen.
Vortrag/Diskussion: Perspektiven der Wohnraumvergesellschaftung in Flächenländern
Das beabsichtigte „Vergesellschaftungsverbot“ der Bundesregierung hat die bislang weitgehend auf Berlin beschränkte Auseinandersetzung um die Überführung finanzmarktkontrollierter Wohnungsbestände in Gemeineigentum auf einen Schlag zu einem bundesweiten Thema gemacht. Jetzt gehört die offensive Ausweitung der Forderung zur Verteidigung der ersten Schritte. Bei einer Onlineversanstaltung am 16.Juli diskutieren wir, welche Perspektiven sich aus dem Gesetzgebungsinitiative in Berlin für Flächenländer wie NRW ergeben.
„Wir, die Mieter*innen, sind wütend“
Rede Christopher Khongklad bei der Hautversammlung der Vonovia am 21.5.2026
Mein Name ist Christopher Khongklad, ich bin auf verschiedenen Ebenen politisch aktiv, studiere derzeit und spreche heute aus der Perspektive der Mieter*innen. In diesem Gebäude entscheiden Leute mit zu viel Geld gerade über die Gewinne Vonovias. Da geht es tatsächlich um echt interessante Themen wie Mieten, Sanierungen, Dividenden und Investitionen. Fein aufgeführt in Tabellen und Listen und Anträgen entscheiden Sie hier ob die alleinerziehende Mutter Ende des Monats noch essen kann oder nicht.
Soziale Standards und Klimaschutzziele verfehlt
Auf den diesjährigen Hauptversammlungen gehen kritische Aktionär*innen und Mieterorganisationen mit Vonovia und LEG hart ins Gericht.
|18.5.2026 – Updates zu erwarten| Mit ihren überhöhten Neuvertragsmieten, erfundenen Mietspiegelaufschlägen und immer höheren, undurchsichtigen Betriebskosten – zum Beispiel bei Wärme und Versicherungen – gelten die börsennotierten Wohnungskonzerne Vonovia und LEG in vielen Städten schon lange als die Mietentreiber Nummer 1. Auch wegen ihrer unzureichenden Instandsetzungen, schwer erreichbaren Verwaltungen und automatischen Mahnungen haben sie einen schlechten Ruf bei den Mietenden. Nun führen ihre Versuche, ihre durch Großaufkäufe selbst erzeugte Schuldenlast zu bewältigen, zu neuen Herausforderungen für die Menschen. Um ihre Schulden abzubauen, verkauft die Vonovia vermehrt Häuser – am liebsten die am schlechtesten instand gehaltenen. Die LEG verzichtet auf dringend erforderliche Reparaturen. Beide wollen mit digitaler Automatisierung Kosten sparen und mit seriellen Heizungsanlagen neue Einnahmen generieren.
Im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlungen der Wohnungskonzerne warnen kritische Aktionär*innen und Mieterorganisationen vor den Folgen.
MieterInnen klagen an: Aktionen zu den Hauptversammlungen 2026
Kritik an Vonovia und LEG wächst
Die beiden größten börsennotierten Wohnungsunternehmen – die Vonovia SE und die LEG Immobilien SE – werden am 21. bzw. 27. Mai ihre Hauptversammlungen durchführen. Seit Jahren stehen sie wegen hoher Mietabschöpfung und mangelhafter Wohnungsbewirtschaftung in der Kritik. Diese Kritik hat sich im vergangenen Jahr durch fragwürdige „Innovationen“ und zahlreiche Konflikte mit Mietenden weiter verschärft. Bei beiden Unternehmen lassen die Pläne zum Ausbau des „Value-Add“-Segments neue Auseinandersetzungen erwarten. Bei Vonovia kommen zudem die Folgen und Risiken von Weiterverkäufen hinzu.
Gegenantrag LEG HV: Bilanzgewinn für Sanierung der maroden Wohnungsverwaltung und Gebäude einsetzen
Gegenantrag zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 252.520.396,15 für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 220.666.736,00 zu verwenden, wird abgelehnt. Der Bilanzgewinn soll stattdessen vollständig in die Gewinnrücklage eingestellt werden, damit die marode Verwaltung und Gebäudesubstanz der LEG saniert und die Verschuldung abgebaut werden können.
Gegenantrag Vonovia HV: Bilanzgewinn für Entschuldung, energetische Erneuerung und Stabilisierung der Mieten verwenden
Gegenantrag zu TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025 der Vonovia SE
Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 1.125.000.000,00 EUR wird abgelehnt.
Es soll wegen der multiplen Krisenlage in der sozialen Versorgung sowie der finanziellen Situation des Unternehmens auf jegliche Gewinnausschüttung – insbesondere auf die Dividende in Höhe von 1.060.534.683,75 EUR – verzichtet werden. Stattdessen ist der gesamte Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. Diese Mittel sollen dazu dienen, einen Verzicht auf geplante Mieterhöhungen zu finanzieren, notwendige Instandhaltungen und energetische Sanierungen durchzuführen sowie den Schuldenabbau voranzutreiben, ohne dabei auf weitere Wohnungsverkäufe angewiesen zu sein.
