Update: Betriebskosten bei Vonovia: Das systematische Geschäft mit der „zweiten Miete“
In einem aufsehenerregenden Urteil gab das Amtsgericht München einem Vonovia-Mieter Recht, der auf Rückerstattung der sogenannten Hauswartkosten in der Betriebskostenabrechnung geklagt hatte. (461 C 21735/17). Nach Ansicht des Gerichtes hatte die Vonovia die Kosten nicht ausreichend offengelegt. In den von der Vonovia-Tochter „Vonovia Immobilienservice GmbH“ dargelegten Beträgen seien Gewinne des Vonovia-Konzerns enthalten. Eine Umlage von Gewinnen sei in der Betriebskostenabrechnung aber nicht vorgesehen.
Nach diesem wegweisenden Urteil muss die Vonovia mit wachsenden Widerständen gegen ihre intransparenten Betriebskostenabrechnungen und die Renditeoptimierung in ihrem „Value Add“-Segment rechnen.