Die „Wohngarantie“ der Vonovia – ein lebenslanges Wohnrecht?
Kurz vor ihrer Aktionärshauptversammlung veröffentlicht die Vonvia SE ein neues Geschäftsverständnis, nach welchen es verhindert werden soll, dass Mieter, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, sich Sorgen um den Verlust ihrer Wohnung machen. Ziel sei es, „dass Senioren in ihren angestammten Quartieren würdig alt werden“, so Rolf Buch, CEO der Vonovia SE auf der Hauptversammlung. Buch sprach auf der Hauptversammlung gar von einem lebenslangen Wohnrecht. Mit diesem Begriff oder der Wortneuschöpfung „Wohngarantie“ wird das Thema auch in den Medien behandelt. Können sich nun zumindest die älteren Vonovia-Mieter sicher sein, Ihre Wohnung nicht mehr verlassen zu müssen? Was bedeutet diese Ankündigung konkret? Wie sind diese Aussagen juristisch einzuordnen?