VONOVIA HV 2020. Fragen an den Vorstand 5: Mietpreistreiber ohne Ende?
MieterberaterInnen werfen der Vonovia vor, die lokalen Mietenniveaus durch Modernisierungen und hohe Neuvertragsmieten anzutreiben. Die Zeche zahlen neben den MieterInnen auch die öffentlichen Haushalte, die immer mehr für die Deckung der Kosten der Unterkunft aufbringen müssen. Wie lange wird es dauern, bis darauf nicht nur in Berlin, sondern überall, Reaktionen der Gesetzgeber erfolgen? Reichen schöne Worte aus, diese Risiken für die Rendite abzuwenden? Macht ein Vorstand, der ständig Proteste und politische Reaktionen provoziert, eigentlich seine Arbeit gut genug, um von den AktionärInnen entlastet zu werden?
1. Soziale Tragbarkeit von Mieten und Mietererhöhungen, Verdrängung
Fragen
1.1. Welche Erkenntnisse zur Wohnkostenbelastung ihrer MieterInnen, auch in Teilportfolien und in Schweden, im Geschäftsjahr 2019 liegen der Vonovia vor?
1.2. Welche Wirkungen haben nach Kenntnis der Vonovia Mieterhöhungen bei bestehendem Mietvertrag und insbesondere nach Modernisierungen auf den Verbleib der MieterInnen? Wie verändert sich ihre Wohnkostenbelastung bei einem Verbleib? Wie wirkt sich dies speziell auf Menschen mit Einkommen im unteren Drittel oder unter der Armutsrisikogrenze aus?
1.3. Wie hoch ist der Anteil der Mietvertragskündigungen nach Erhöhungen der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Modernisierungen? Wie hoch ist der Anteil der Mietvertragskündigungen nach Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen?
1.4. Wie hoch liegt die Wohnkostenbelastung der MieterInnen – insbesondere im unteren Einkommensdrittel – bei Neuabschluß eines Vertrages?
2. Überhöhte Neuvertragsmieten
Fragen
2.1. Laut Geschäftsbericht basiert das Geschäftsmodell auf der Vermietung von guten, zeitgerechten und vor allem bezahlbaren Wohnungen. Eine Erhebung des Mietervereins Dortmund zu Angebotsmieten und den Vermietungsexposés der Vonovia ergab, dass die Mieten regelmäßig zwischen 20-40% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen . § 5 Wirtschaftsstrafgesetz definiert unangemessen hohe Mieten als 20% über dem Mietspiegelwert. Wie bewertet der Vorstand diese Situation? Gerade vor dem Hintergrund steigender Betriebskostenvorauszahlungen wird es für Mieter schwieriger sich Vonovia Wohnungen leisten zu können. Wie teuer darf eine bezahlbare Wohnung (Grundmiete + Betriebskosten-Vorauszahlungen) am Beispiel Dortmund noch sein?
2.2. Sollte eine verschärfte Mietpreisbremse auch für Städte wie Dortmund gelten, welche Auswirkungen hätte dies für die Vonovia?
2.3. Wie rechtfertigt der Vorstand die Tatsache, dass die Vonovia für Wohnungsangebote in Witten in aller Regel Grundmieten verlangt werden, die die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum (Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels) um deutlich mehr als 20 %, in manchen Fällen sogar um 40 %, übersteigen? Wie rechtfertigt der Vorstand ähnlich hohe Mieten, nach Erhöhungen gem. § 559 BGB? Ist sich der Vorstand der Tatsache bewusst, dass die Vonovia damit als eine der bedeutendsten Mietpreistreiberinnen in dieser Stadt agiert, mit negativen Folgen für die Durchschnittsmieten und die öffentlichen Haushalte? Ist sich der Vorstand im Klaren darüber, dass die Vonovia Gefahr läuft wegen ordnungswidrig überhöhter Mieten belangt zu werden, vor allem nach einer geplanten Verschärfung des § 5 WiStG? Wie schätzt der Vorstand den Reputationsschaden ein, der dem Unternehmen auf Dauer durch diese Praxis entsteht?
3. „lebenslange Wohngarantie“
Fragen
3.1. Wie vielen Mietern wurde die in der letzten Hauptversammlung angekündigte „lebenslange Wohngarantie“ gewährt?
3.2. Nach welchen Kriterien wurden diese Mieter ausgesucht?
3.2.1. Wie hoch ist der Anteil der Mieter, auf welche diese Kriterien zutreffen?
3.2.2. Wie wird sich der Anteil der Mieter, welche die Wohngarantie in Anspruch nehmen können, voraussichtlich entwickeln?
3.4. Wie hoch waren 2019 die in diesem Rahmen gewährten Nachlässe?
3.5. Wie werden die Mieter darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wohngarantie in Anspruch nehmen können?