Gegenantrag zur außerordentlichen Hauptversammlung der Vonovia am 24.1.2025
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung der Vonovia am 24.1.2025 soll ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE bestätigt werden. Dazu haben wir den folgenden Gegenantrag gestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat werden abgelehnt. Dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag vom 15.12.2024 wird nicht zugestimmt. Die Erhöhung des bedingten Kapitals für die Gewährung einer Abfindung in Aktien der Vonovia SE an Aktionäre der Deutsche Wohnen SE wird abgelehnt. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden abgelehnt.
Begründung:
Der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag soll die vollständige Unterwerfung der Wohnungsbestände und Betriebe der Deutsche Wohnen SE unter das Kommando der Vonovia-Vortandes besiegeln und die Übernahme unumkehrbar machen. Dies liegt weder im Interesse der Mietenden, noch der Belegschaften beider Gesellschaften. Es ist auch nicht im Interesse ethischer Anleger*innen und einer sozialen und klimagerechten Wohnungsversorgung.
Für die Mietenden besiegelt dieser Schritt, dass die Mieten gemäß den Geschäftszielen des Vonovia-Vorstandes weiterhin stark ansteigen und die ortsüblichen Vergleichsmieten in den Ballungsräumen antreiben werden. Die intransparenten Abrechnungs- und Bereicherungspraxis beider Konzerne bei Nebenkostenabrechnungen und Modernisierungen wird noch mehr zentralisiert. Zehntausenden von MieterInnen drohen undurchsichtige und teure konzerninterne Wärmeabrechnungen. Vom Zahlungs- bis zum Lüftungsverhalten wird das Alltagsleben von mehr als einer halben Million Haushalten von einem einzigen Vermieter digital erfasst. In manchen Stadtteilen wird es für viele Menschen keine Alternative mehr dazu geben, sich den überteuerten Wohnmaschinen der Vonovia zu unterwerfen. Die Übernahme der DW sichert die Grundlage für eine weiteres Ausgreifen des finanzindustriellen Modells der Vonovia auf die gesamte Wohnungswirtschaft und unsere Städte.
Auch für die Beschäftigten und Lieferanten bedeutet die Konzentration, dass sie noch mehr von der Marktmacht des Wohnungskonzerns abhängig werden. Die schon jetzt unkontrollierbare Lobbyarbeit der Vonovia gegen Mietendeckel, Mietpreisbremse und notwendige Verpflichtungen zum sozialen Klimaschutz wird gestärkt. Der Einfluss auf die öffentliche Meinung wird noch dominanter.
Zugleich bedeutet die Finanzierung der Kompensationsaktien zu Gunsten der verbliebenden DW-Aktionäre eine weitere, unnötige Kostenbelastung der Vonovia. Anstatt die immer noch viel zu hohe Verschuldung abzubauen und die Mieten zu stabilisieren, werden einseitig Finanz- und Kapitalmarktinteressen bedient.
Die Vonovia wird „too big to fail“. Sie wird immer wieder mit günstigen Krediten und überteuerten Stützungskäufe der öffentlichen Hand gepampert werden müssen. Die Konzentration von immer mehr Marktmacht auf einen einzigen Wohnungskonzern untergräbt den Wettbewerb und erschwert die demokratische Kontrolle.
Nicht ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wäre notwendig, sondern ein Umverteilungs- und Demokratisierungsvertrag, der die Vonovia in gemeinnützige regionale Wohnraumversorger umgestaltet.