Gegenantrag Vonovia HV: Bilanzgewinn für Entschuldung, energetische Erneuerung und Stabilisierung der Mieten verwenden
Gegenantrag zu TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025 der Vonovia SE
Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 1.125.000.000,00 EUR wird abgelehnt.
Es soll wegen der multiplen Krisenlage in der sozialen Versorgung sowie der finanziellen Situation des Unternehmens auf jegliche Gewinnausschüttung – insbesondere auf die Dividende in Höhe von 1.060.534.683,75 EUR – verzichtet werden. Stattdessen ist der gesamte Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. Diese Mittel sollen dazu dienen, einen Verzicht auf geplante Mieterhöhungen zu finanzieren, notwendige Instandhaltungen und energetische Sanierungen durchzuführen sowie den Schuldenabbau voranzutreiben, ohne dabei auf weitere Wohnungsverkäufe angewiesen zu sein.
Begründung
Die Politik der „Ära Buch“, die auf kreditbasiertem Wachstum basierte, hat die Vonovia seit der Zinswende in eine umfassende Krise gestürzt. Um die enormen Folgekosten der Verschuldung zu bewältigen, reicht es nach Ansicht des Vorstands – trotz der vorläufigen Umschiffung akuter Liquiditätsprobleme – nicht mehr aus, lediglich Mieten und Nebenkosten zu steigern und am Service zu sparen. Zusätzlich sollen nun vermehrt Immobilien und Beteiligungen ohne soziale Auflagen veräußert werden.
Dabei drohen die Wohnsicherheit und die Rechte der bisherigen Mieterinnen und Mieter auf der Strecke zu bleiben. Die unangemessen hohen Ausschüttungsvorschläge des Vorstands sind angesichts der aktuellen Situation von Unternehmen und Gesellschaft ethisch nicht legitimiert. Sie bedeuten faktisch, dass die Mietenden der Vonovia von jedem Euro gezahlter Kaltmiete (bereinigt um das Nicht-Vermietungsgeschäft) rund 30 Cent direkt an die Aktionäre abführen.
Um diese Ausschüttungen zu decken, nimmt der Vorstand seit langem teils rechtlich unbegründete Mieterhöhungen vor, verlangt überhöhte Neuvertragsmieten, rechnet intransparente Nebenkosten ab und vernachlässigt den Wohnungsbestand. Nunmehr plant der Vorstand zusätzlich die Entschuldung des Unternehmens durch den Verkauf wesentlicher Teile des Bestandes. Dabei wird die Sanierungslast besonders sanierungsbedürftiger Gebäude auf Dritte und letztlich auf die Gesellschaft abgewälzt. Es droht ein „Downgrading“ der betroffenen Gebäude, ohne dass die Mieten gesenkt werden. Die betroffenen Mieter sind zudem völlig unzureichend gegen Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen nach einem Verkauf abgesichert. Bei sogenannten Share Deals droht zudem erneut eine massive Umgehung der Grunderwerbsteuer.
Auch das Vorhaben des Vorstands, Eigentumstitel ganz oder teilweise aufzugeben und sich den neuen Eigentümern als Vermögens- und Immobilienverwalter anzudienen, gefährdet die nachhaltige Erneuerung und Bezahlbarkeit des Wohnraums. Hierbei sollen Gewinne vermehrt durch In-Sich-Geschäfte der Hausbewirtschaftung generiert werden, was die Mieterrechte schwächt und Nebenkosten steigert. Durch die Schrumpfung des Immobilienbestandes kommt es zudem zu einem Substanzverzehr des Unternehmens.
Es ist daher zwingend erforderlich, den gesamten Bilanzgewinn für die Entschuldung, die energetische Erneuerung und die Stabilisierung der Mieten einzusetzen.
