Vonovia MieterInnenversammlung

15. Mai 2019, 18 Uhr in Bochum

Für den 15. Mai 2019, 18 Uhr laden der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Plattform der kritischen ImmobilienaktionärInnen zu einer Versammlung anlässlich der Aktionärsversammlung der Vonovia SE in Bochum ein. MieterInnen und ihre UnterstützerInnen werden ihre Vorwürfe an den größten deutschen Vermietungskonzern in konzentrierter Form präsentieren.

In einem Einladungsflyer werfen die KonzernkritikerInnen der Vonovia vor, dass die jährlichen Mieteinnahmen zu etwa einem Drittel mit Dividendenausschüttungen belastet seien.

Weitere Themen der Veranstaltung sollen sein:

  • Mieterhöhungen und Mieterverdrängung durch Instand-Modernisierungen
  • Planungsmängel und Baustellenchaos
  • undurchsichtige und immer höhere Nebenkosten
  • Abrechnung von überteuerten oder nicht erbrachten Leistungen

Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2019, 18:00 Uhr

Ort: Bahnhof Bochum-Langendreer, Wallbaumweg 108

Kritische AktionärInnen werden auch bei der Aktionärsversammlung am folgenden Tag (16.5.2019 ab 10 Uhr) im RuhrCongress Bochum zugegen sein. Sie werden unter anderem ihre Gegenanträge zur Verwendung des Bilanzgewinns und gegen die Entlastung des Vorstandes begründen. Bereits für 9 Uhr ist vor dem  RuhrCongress eine Mahnwache angekündigt.

Einladungsflyer (PDF) zum Ausdrucken

Der Konflikt mit der Vonovia spitzt sich zu

IST DAS GESCHÄFTSMODELL DES IMMOBILIENKONZERNS MIT DER SOZIALPFLICHTIGKEIT DES EIGENTUMS VEREINBAR?

Rosa Luxemburg Stiftung, Reihe Standpunkte 3/2019 

Die im DAX notierte Vonovia S.E., der größte deutsche Wohnungsvermieter, hat im Dezember 2018 begonnen, auf die Pro-teste von Mieter*innen zu reagieren und seine Mieterhöhungsstrategie an neue gesetzliche Rahmenbedingungen anzupas-sen. Doch damit ist der Konflikt zwischen den Renditemechanismen dieses finanzdominierten Wohnungskonzerns und den Mieter*innen noch lange nicht ausgestanden. Mittlerweile machen Täuschungsvorwürfe gegen die Firma Schlagzeilen. Ist das Geschäftsmodell der Vonovia noch mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums vereinbar? Und was, wenn nicht?

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