Enschädigungssumme: Arglistige Täuschung der Immobilienlobby

Der Berliner Wahlkampf rückt näher und die Immobilienlobby schießt aus allen Rohren. Ihr rotes Tuch ist der immer noch aktuelle Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Besitz von über 3000 Wohneinheiten. Da schrecken die Finanzinvestoren aus Angst um ihre Pfründe, die bei anderen Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl verloren gehen könnte, auch vor arglistiger Täuschung nicht zurück.

36.000 Milliarden soll angeblich die Entschädigungssumme betragen, um die der Senat den Haushalt belasten müsste! Diese Behauptung erzeugt bei der Bevölkerung, die jetzt ohnehin von allen Seiten gerupft wird, neue Sparängste!

Falsch ist hier sowohl die Summe und falsch ist auch der Zahler. Weder muss die Entschädigung dem Marktwert entsprechen, noch muss sich der Berliner Senat verschulden.

Richtig ist: dass eine Ausgleichszahlung nach Art. 14,3 geleistet werden soll, die die Interessen beider Seiten abwägt, das heißt, dass mit etwa 10 bis 17 Milliarden zu rechnen sein wird

Und richtig ist, dass die Finanzierung über Schuldverschreibungen der Trägerin des Gemeineigentums (die geplante Anstalt öffentlichen Rechts) erfolgen soll (§ 11 VergG) mit einem jährlichen Zinssatz von 3,5 Prozent über einen einhundertjährigen Tilgungszeitraum.

Das heißt, die Tilgung erfolgt durch die Mietzahlungen. Der Haushalt des Senats wird nicht belastet.

Allen, die an der Wahrheit dieses so demokratisch und mit viel Mut und ehrenamtlichem Einsatz zustande gekommenen Gesetzentwurf interessiert sind, kann sich unter folgendem Link informieren:

https://verfassungsblog.de/vergesellschaftungsgesetz-berlin/

Allen Mieter*innen, kleinen Vermietern und Genossenschaftlern sei dringend empfohlen, sich von den großen Finanzinvestoren und ihren Kreditgebern nicht verunsichern zu lassen und nicht alles zu glauben, was ihnen die mit viel Geld initiierte Lobbykampagne der Immobilienwirtschaft auftischt.

Skandalös ist leider auch, dass sich jetzt die Bundesbauministerkonferenz dafür einsetzt, (insbesondere die Bundesländer Bayern und NRW) mit einem Verbotsgesetz einer Anwendung von Grundgesetzartikel 15 auf Länderebene den in Berlin gewonnenen Volksentscheid zu blockieren, so wie ähnliche Bestrebungen in anderen Bundesländern zu unterbinden.

Damit wäre wieder ein Stück Demokratieabbau erreicht.

Barbara v. Boroviczeny, Berlin