Hauptversammlung der Vonovia 2025: Kritische Aktionär*innen gegen Milliardendividende
Der Vorstand der Vonovia schlägt der Hauptversammlung am 28.5.2025 eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1,22 Euro je Aktie vor – insgesamt über eine Milliarde Euro. Nach Berechnungen der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen entspricht dies 29 Prozent der bereinigten Mieteinnahmen des Jahres 2024. Gegen die (hohe) Ausschüttung richten sich Gegenträge kritischer Aktionär*innen.
Zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (TOP 2)
Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen
Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro wird abgelehnt. Stattdessen soll eine Dividende in Höhe von 100 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Der Rest des Bilanzgewinns, 1 Mrd. Euro, soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden, um überhöhte Mieten abzusenken, Instandhaltungen, energetische Erneuerungen und sozialen Neubau zu finanzieren.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes beträgt 122% des gezeichneten Kapitals der Vonovia SE. Bei Wohnungsgenossenschaften, wie früher in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft generell, beträgt die Dividendenausschüttung maximal 4 % der Geschäftsanteile. Unser Vorschlag billigt den AktionärInnen der Vonovia SE immer noch mehr als das Dreifache zu.
Die unangemessen hohen Dividendenvorschläge des Vorstandes sind mit einem ethischen Investment in Mietwohnimmobilien nicht vereinbar. Sie bedeuten, dass die Mieter der Vonovia von jedem Euro Miete desletzten Jahres 29 Cent an die Aktionäre zahlen (bereinigt um das Nichtvermietungsgeschäft). Um die Ausschüttungen zu decken, nimmt der Vorstand ständig – zum Teil rechtlich unbegründete – Mieterhöhungen vor, verlangt überhöhte Neuvertragsmieten und überzogene, intransparente Nebenkosten, vernachlässigt den Wohnungsbestand und das Management der Baustellen.
Unser Vorschlag zur Begrenzung der Dividendenausschüttung soll dazu beitragen, diese Missstände zu beenden. Er begrenzt die Abschöpfung der Mieten für die Gewinnausschöpfung auf knapp 3 Cent pro Euro Miete. Der Rest des Bilanzgewinns – 1 Mrd. Euro – steht zur Verfügung für
- den Verzicht auf unrechtmäßigen Mieterhöhungsbeträge in Berlin und anderswo,
- die Erstattung überhöhter Neuvertragsmieten,
- die Rückzahlung nicht belegter Nebenkosten an die Mieter,
- die warmmietenneutrale energetische und soziale Erneuerung der Wohnquartiere,
- verlässliche Vertragsbeziehungen mit professionellen Auftragnehmern,
- den Verzicht auf die Erfindung immer neuer Renditequellen,
- bezahlbaren Wohnungsneubau mit dauerhaften Sozialbindungen.
Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und weltweit anerkanntes Menschenrecht. Wohnungsunternehmen sind verpflichtet, dieses Recht zu beachten. Nach Artikel 14 Grundgesetz soll der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Im Falle eines Wohnungsunternehmens bedeutet dies, daß der Gebrauch des Immobilieneigentums neben dem Eigennutz einer angemessenen Rendite dem Gemeinnutz einer möglichst klimaneutralen Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum dienen muss. Wohnungsunternehmen, die diese Anforderung nicht erfüllen, weil sie vornehmlich privaten Renditeinteressen dienen, handeln nicht gemeinwohlverträglich. Sie müssen sich zu einer gemeinwohlorientierten Geschäftspolitik umorientieren. Andernfalls führt kein Weg an einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG vorbei.