Vorschläge für die Vonovia-Entmachtung
Nach Meinung der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen zeigen die Entwicklungen und die weiteren Pläne der Vonovia, dass der Gesetzgeber dringend eigengreifen muss, um die Macht dieses und anderer Wohnungskonzerne einzudämmen und die vorhandenen Wohnungen und Produktivkräfte für das Gemeinwohl zu nutzen. Wir schlagen vor:
- Einen bundesweiten, flächendeckenden Mietendeckel mit fairen Mietoberwerten, der soliden Wohnungsunternehmen genügend Spielraum bietet, aber systematischen Mietpreistreibern wie der Vonovia klare Grenzen setzt.
- Gesetzliche Klarstellung, dass in den Betriebskostenabrechungen nur die tatsächlichen Kosten des Vermietungskonzerns umgelegt werden dürfen, und nicht etwa auch Konzerngewinne oder Managementkosten. Dazu muss lediglich im Betriebskostenrecht festgestellt werden, dass konzernbeherrschte Tochterunternehmen zum einheitlichen Vermietungskonzern zu zählen sind und ihre Rechnungen deshalb keine Kostennachweise des Vermieters darstellen.
- Verbot von vermieterseits installierten technischen Wohnungsausstattungen, die bei ihrer Aktivierung die Erfassung von Mieteraktivitäten innerhalb der grundgesetzlich geschützten Wohnung ermöglichen, z.B. Multifunktions-Rauchwarnmelder.
- Gesetzliche Bestimmung von Mindestanforderungen an die Erreichbarkeit, die Kompetenz und Zahlungsfähigkeit der Vermieter und ihrer Vertreter.
- Gesetzlicher Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen bei als Mietwohnungen vermieteten Geschosswohnungen, z.B. durch rechtliche Verpflichtung von Wohnungsunternehmen zum mietvertraglichen Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen.
- Bundeseinheitliche Erweiterung der Kündigungssperrfrist nach Umwandlung auf 10 Jahre und Begrenzung der Eigenbedarfsberechtigten.
- Verbindliche Festsetzung zulässiger Preisklauseln in Wärmelieferverträgen und eine öffentliche Kontrolle der Wärmepreise.
- Mietermitbestimmung und Warmmietenneutralität bei Modernisierungen und bei der Einführung von gewerblicher Wärmelieferung.
- Kollektive Prüf- und Widerspruchsrechte der MieterInnen bei Mieterhöhungen, Abrechnungen und Umbauten, z.B. durch gewählte MieterInnenräte.
- Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Rücklagenbildung für Instandhaltung und energetische Ertüchtigung und ihrer zweckbestimmten Verwendung.
- Demokratische Planung des klimagerechten Quartiersumbaus, z. B. durch Ausweisung von Sanierungsgebieten.
- Gesetzliche Vorschriften für eine Immobilienbewertung anhand des sozialen Ertragswerts und Verpflichtung der Unternehmen zur Ausweisung dieses Wertes.
- Ausbau und offensive Wahrnehmung öffentlicher Vorkaufsrechte zum sozialen Ertragswert.
- Schaffung und Finanzierung öffentlicher Auffang- und Sanierungsträger für gescheiterte Wohnimmobilieninvestments.
- Schaffung einer Gesetzgebung für die Vergesellschaftung der Wohnungen finanzmarktorientierter Immobilienunternehmen i.S. von Art 15 GG, bei Entschädigung zum sozialen Ertragswert.
- Schaffung eines eigenen Rechtsrahmens für renditebeschränkte und mieterbestimmte, dauerhaft gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die öffentlich besonders gefördert werden. Bei Umwandlung in ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen kann auf die enteignende Vergesellschaftung verzichtet werden.