Reif für die Vergesellschaftung
Seit 20 Jahren zocken Vonovia, LEG & Co. die Einkommen breiter Schichten der Bevölkerung über immer weiter steigende Mieten und Nebenkosten für die fetten Renditen ihrer Anleger ab. Sie lassen ganze Wohngebiete verwahrlosen, haben undurchsichtige Wirtschaftsimperien aufgebaut und kontrollieren ihre Mieterschaften über automatisierte Verwaltungen. Sie bevormunden, kontrollieren und schikanieren ihre Mieter*innen. Sie spekulieren mit dem Zuhause der Menschen, als seien es digitale Wegwerfprodukte. Und trotzdem liegen iher Börsenkurse weit unter dem Immobilien- und Unternehmenswert. Das ist kein Zufall. Die Finanzmärkte wissen längst, dass dieses Geschäftsmodell an seine Grenzen stößt. Zinswende, politischer Druck und soziale Konflikte fressen die Renditefantasien auf. Die finanzindustrielle Wohnungswirtschaft ist auch immanent reif für die Vergesellschaftung.
Wären diese Konzerne nicht von den größten globalen Kapitalanlegern gestützt, wären sie längst klassische Übernahmekandidaten. Die Einzigen, die diese Kapitalmarkt-„Loser“ jetzt noch sinnvoll übernehmen können, sind der Staat beziehungsweise eine demokratische öffentliche Instanz. Das kostet Geld, das nach den vorliegenden Vorschlägen aus Berlin langfristig von den Mietenden aufgebracht werden soll und kann. Aber selbst wenn der Staat der Vergesellschaftung mit öffentlichen Mitteln unter die Arme greifen würde, wäre es keine Verschwendung, sondern eine Investition in die öffentliche Infrastruktur, die das öffentliche Vermögen mehrt.
Die Alternative zu Vergesellschaftung von Vomovua & Co.ist, dass der Staat die Abzockmieten von Vonovia & Co. auf ewig direkt und indirekt subventioniert. Damit treibt die Gesellschaft immer weiter in den Wohnungsnotstand, ein Notstand, der nicht nur aus unbezahlbaren Mieten und Nebenkosten, Verdrängung und Angebotsmangel besteht, sondern auch unzureichenden Sanierungen, Problemimmobilien und Pleite-Investoren.
Die Anwendung von Artikel 15 GG dient unter diesen Bedingungen nicht nur dem Schutz der Mietenden und der sozialen Wohnraumversorgung. Sie ist auch erforderlich, um das Eigentum an Häusern vor seinem systematischen Missbrauch zu schützen und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Artikel 14 GG wiederherzustellen.
Das ist besonders aktuell für Nordrhein-Westfalen. Hier nahm die massenhafte Verwandlung von Arbeiterwohnungen in Anlageklassen des Finanzkapitals einst ihren Ausgangspunkt. Und hier gibt es seitdem besonders viele Gründe und auch Potenziale dafür, diese Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen:
(1) Mehr als 350.000 Wohnungen fungieren als Spekulationsobjekte im Finanzmarkt.
(2) Das bevölkerungsreichste Bundesland verfügt über kein landeseigenes großes Wohnungsunternehmen, um den erforderlichen Um- und Ausbau vorzunehmen. Stattdessen werden die Finanzinvestoren gepampert.
(3) Während die Schäden in den verspekulierten Wohnungen der 60er- und 70er-Jahre immer weiter zunehmen und völlig unklar ist, wie eine bezahlbare Wärmewende in den ärmeren Wohngebieten gestemmt werden soll, verfügt Nordrhein-Westfalen nicht einmal über einen landeseigenen Sanierungsträger.
Wenn wir uns dafür einsetzen, die Forderung nach Vergesellschaftung der finanzdominierten Wohnungswirtschaft auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten – insbesondere auf Nordrhein-Westfalen –, ist das ein gewaltiges Vorhaben gegen den Trend. Das ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Wenn man aber das Ziel nicht benennt, kann man auch keine Zwischenschritte erreichen – und derer gibt es viele.
In jeder Stadt und in jedem Dorf, in jedem Viertel und jedem Haus kann Tag für Tag dafür gekämpft werden, dass die gesellschaftliche Kontrolle über den in vielen Generationen geschaffenen Wohnungsbestand wiederhergestellt wird.
