Einige Ergebnisse des Ratschlags „Vergesellschaftung des Wohnungswesens“ vom 14.12.2019

Der Ratschlag der „Kritischen Immobilienaktionär*innen“ in Zusammenarbeit mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung zur „Vergesellschaftung des Wohnungswesens“ war entlang von drei Leitthemen strukturiert. Im ersten Teil mit Beiträgen von Christoph Trautvetter und Sebastian Bartels ging es um die beiden Fragen, inwiefern die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen rechtlich zulässig ist und was überhaupt vergesellschaftet werden soll. Im zweiten Teil mit Vorträgen von Inga Jensen und Jan Kuhnert stand dagegen das Problem im Vordergrund, wohin vergesellschaftet werden soll, also wie die Organisationsformen eines gemeinwirtschaftlichen Wohnungswesens unter demokratischer Kontrolle der Mieter/innen sowie zivilgesellschaftlicher Akteure strukturiert sein sollten. Im dritten Teil wurde dann von Knut Unger, Michael Boedecker und Jana Mattert die Frage in den Vordergrund gerückt, wie der Übergang in die Wohnungsgemeinwirtschaft politisch durchgesetzt und der Ausbau eines nicht renditeorientierten Wohnungssegments vorangetrieben werden kann.

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Interview: „Es ist nicht zu vertreten, dass es solche börsennotierten Vermietungskonzerne überhaupt gibt.“

Redigierte Verschriftlichung des Interviews mit Knut Unger bei Radio Dreyeckland, Freitag, 15. November 2019 – 9:45

Die Vonovia hat dem MieterInnenverein Witten in einem Schreiben mitgeteilt, die „Zusammenarbeit“ mit deren Sprecher Knut Unger einzustellen und sich ein „rechtliches Vorgehen“ gegen ihn vorbehalten. Dabei bezieht sie sich auf ein Interview mit dem Freiburger „radio dreyeckland“, in dem Unger im Zusammenhang mit Nebenkosten-Abrechnungen von „Fälschungen“ gesprochen haben soll. Knut Unger, der auch Mitglied der Plattform kritischer Immobilien-aktionär*innen ist, hat das mündlich Interview überarbeitet und mit erläuternden Anmerkungen versehen. » Weiterlesen

Vonovia Halbjahresbericht 1/2019 : Selbstanpreisung mit Schönheitsfehlern

[UPDATE 4.8.2019] Die Vonovia SE hat ihren Geschäftsbericht für das erste Halbjahr 2019 vorgelegt. Laut Selbstdarstellung setzt sie ihre „positive Entwicklung“ fort. Die Selbstanpreisung wird aber durch einige Schönheitsfehler gestört: Die Vonovia musste eine hohe Abschreibung an ihrem immateriellen Unternehmenswert vornehmen. Die Quote „organischer Mietsteigerungen“ ohne Neubau ging von 4,0 % auf 3,7 % zurück. Und schließlich sitzen der Vonovia Mieterproteste und drohende Mietpreiskontrollen im Nacken. Zur Ausbesserung seiner angeschlagenen Reputation greift der Konzern mittlerweile zu teilweise absurd anmutenden Propagandamitteln.

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Die „Wohngarantie“ der Vonovia – ein lebenslanges Wohnrecht?

Kurz vor ihrer Aktionärshauptversammlung veröffentlicht die Vonvia SE ein neues Geschäftsverständnis, nach welchen es verhindert werden soll, dass Mieter, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, sich Sorgen um den Verlust ihrer Wohnung machen. Ziel sei es, „dass Senioren in ihren angestammten Quartieren würdig alt werden“, so Rolf Buch, CEO der Vonovia SE auf der Hauptversammlung.  Buch sprach auf der Hauptversammlung gar von einem lebenslangen Wohnrecht. Mit diesem Begriff oder der Wortneuschöpfung „Wohngarantie“ wird das Thema auch in den Medien behandelt. Können sich nun zumindest die älteren Vonovia-Mieter sicher sein, Ihre Wohnung nicht mehr verlassen zu müssen? Was bedeutet diese Ankündigung konkret? Wie sind diese Aussagen juristisch einzuordnen?

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Wohin fließen die Mieten der Vonovia? (1)

Am 16. Mai 2019  hat die Hauptversammlung der Vonovia in Bochum entschieden, 647 Millionen Euro als Dividende an die Aktionäre auszuzahlen.  Nach einer aktuellen Berechnung der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen beträgt diese Dividendenausschüttung 35,6 % der Mieteinnahmen des Jahres 2018. Bei der Ermittlung dieses Wertes wurden die Ergebnisse aus den Bereichen Verkauf, Development und externe Dienstleistungen („Value add“) bereits berücksichtigt.

Die Höhe der Belastung des Vermietungsgeschäftes durch die Dividenden ist nach Ansicht der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen weder sozial akzeptabel noch wirtschaftlich zukunftsfähig. Ohne eine radikale Beschränkung der Dividende müsse eine Vermietungsunternehmen wie die Vonovia zwangsläufig in Konflikt zu der Sozialpflichtigkeit des Eigentums geraten.

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Update: Betriebskosten bei Vonovia: Das systematische Geschäft mit der „zweiten Miete“

In einem aufsehenerregenden Urteil gab das Amtsgericht München einem Vonovia-Mieter Recht, der auf Rückerstattung der sogenannten Hauswartkosten in der Betriebskostenabrechnung geklagt hatte. (461 C 21735/17). Nach Ansicht des Gerichtes hatte die Vonovia die Kosten nicht ausreichend offengelegt. In den von der Vonovia-Tochter „Vonovia Immobilienservice GmbH“ dargelegten Beträgen seien Gewinne des Vonovia-Konzerns enthalten. Eine Umlage von Gewinnen sei in der Betriebskostenabrechnung aber nicht vorgesehen.

Nach diesem wegweisenden Urteil muss die Vonovia mit wachsenden Widerständen gegen ihre intransparenten Betriebskostenabrechnungen und die Renditeoptimierung in ihrem „Value Add“-Segment rechnen.

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Ein Drittel der Miete für die Dividende

Zur  Pressemitteilung der Vonovia aus Anlass des Quartalsberichtes 1/2019  erklärt die Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen:

Es ist bemerkenswert wie der Vonovia-Vorstand auf die Kritik an der Höhe der Dividendenausschüttung reagiert. Wenn die Vonovia behauptet, ihre Überschüsse aus den Mieteinnahmen in Deutschland würden „komplett in den Bestand in Deutschland reinvestiert“, ist das an Absurdität kaum zu überbieten.

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Vonovia Geschäftsbericht 2018: Dividenden auf Kosten der Mieter

Am 7. März 2019, hat der größte börsennotierte Vermietungskonzern Europas, die Vonovia SE, ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2018 präsentiert. Demnach stieg der operative Gewinn (FFO1) auf 1,07 Mrd. Euro (Vorjahr: 920,8 Mio. Euro. Es soll eine Dividende in Höhe von 746 Mio. Euro an die Aktionäre ausgeschüttet werden, was einem Plus von 9 % je Aktie entspricht. Die Plattform kritischer ImmobilienaktionärInnen wirft der Vonovia vor, dass die Rendite auf zusätzlichen Belastungen der MieterInnen beruht.

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