Falschmeldungen zu Vonovia-Hauswarturteil
In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.12.2021 („Vonovia gewinnt Gerichtsstreit um Betriebskostenabrechnung“) heißt es:
„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter keine Verträge mit Dienstleistern offenlegen muss. Mieter des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia haben keinen Anspruch darauf, dass sie in die Verträge des Wohnungsunternehmens mit ihren Objektbetreuern Einsicht bekommen.“
Diese Meldung ist falsch. Mit Urteil vom 27.10.2021 – VIII ZR 114/21 – hat der Bundesgerichtshof vielmehr entschieden, dass die Mietpartei berechtigt ist, die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten der „Objektbetreuer“ („Hauswarte“) ausweisen.

