Vonovia-Geschäftsbericht 2021: Die „Lösung“ bekommt Probleme

|Update 20.3.22| „Wir sind Teil der Lösung “, behauptet die Vonovia im Titel ihres am 18, März veröffentlichten Geschäftsberichts 2021. Es sei „das erfolgreichste Jahr unserer Unternehmensgeschichte“ gewesen, verkündete Vonovia-Boss Rolf Buch bei der Präsentation. Der wirtschaftliche Erfolg sei Basis für die Übernahme von Zukunftsverantwortung für die Wohnungsversorgung und den Klimaschutz. Die Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen sieht das anders. Das auf aggressives Wachstum und effiziente Mietenabschöpfung zu Gunsten der Finanzanleger ausgerichtete Geschäftsmodell ist und bleibt ein großes Problem für die soziale und ökologische Wohnungsversorgung. Die hohe Gewinnausschüttung  – vom Vorstand vorgeschlagen werden 1,3 Mrd Euro – ist weniger gerechtfertigt als jemals zuvor.

Verwendung der Mieteinnahmen Vonovia 21

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Verschuldung der LEG wächst deutlich

Heute hat die LEG Immobilien SE ihre Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021 vorgestellt. Die operativen  Gewinne (FFO1) sind aufgrund überdurchschnittlicher Mietsteigerungen, geringer Ausgaben für die laufende Wohnungsbewirtschaftung und einer aggressiven Expansion um 10,4 Prozent gestiegen. Zugleich klagen viele MieterInnen über einen schlechten Service. Große Teile des alten und neuen LEG-Wohnungsbestandes sind sanierungsbedürftig. Der Verschuldungsgrad des Unternehmens steigt massiv. Nach Ansicht der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen ist die vorgeschlagene Ausschüttung einer noch einmal erhöhten Dividende keineswegs gerechtfertigt.

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Am 23. April: Protest gegen Vonovia & Co. in Bochum

Auch die diesjährige Hauptversammlung der Vonovia SE, des größten Wohnungskonzerns in Europa, findet lediglich virtuell im Internet statt. Das hält ein breites Bündnis von Mieterorganisationen und Konzernkritiker*innen aber nicht davon ab, gegen die Geschäftspraktiken und die wachsende Macht von Vonovia, LEG und ähnlicher Unternehmen zu demonstrieren. Am Samstag, dem 23. April 2022  wollen sie ihren Protest in Bochum auf die Straßen tragen. Ab 12.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof.

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Falschmeldungen zu Vonovia-Hauswarturteil

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.12.2021 („Vonovia gewinnt Gerichtsstreit um Betriebskostenabrechnung“) heißt es:

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter keine Verträge mit Dienstleistern offenlegen muss. Mieter des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia haben keinen Anspruch darauf, dass sie in die Verträge des Wohnungsunternehmens mit ihren Objektbetreuern Einsicht bekommen.“

Diese Meldung ist falsch. Mit Urteil vom 27.10.2021 – VIII ZR 114/21 – hat der Bundesgerichtshof vielmehr entschieden, dass die Mietpartei berechtigt ist, die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten der „Objektbetreuer“ („Hauswarte“) ausweisen.

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„Hauswartkosten“: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf, auch die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten ausweisen.

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